E-Mails sind vor Gericht ein Beweismittel. Das hat jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einem Urteil (AZ: 7 Ca 5380/01) festgestellt. Wie die Online-Ausgabe der „Wirtschaftswoche“ meldete, hatte eine gekündigte Sachbearbeiterin gegen ihren früheren Arbeitgeber, einen Druckmaschinenvertrieb, geklagt. Sie verlangte die Zahlung von ihren im Arbeitsvertrag zugesicherten Bonusprämien.
Im schriftlichen Vertrag wurde der Verzicht auf die Prämien mit keinem Wort erwähnt. Bei den Verhandlungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hatte die Angestellte in einer E-Mail an ihren Vorgesetzten jedoch akzeptiert, auf alle sonstigen Ansprüche nach der Zahlung einer Abfindung zu verzichten. Das Gericht akzeptierte diese Mail als Beweismittel und wies die Klage der Sachbearbeiterin ab.
Salesforce forciert den Ausbau seiner Industry Clouds. Mit ihrem Prozesswissen könnten deutsche IT-Dienstleister davon profitieren.
Bisher unbekannter Bedrohungsakteur versucht über gefälschte IP Scanner Software-Domänen Zugriff auf IT-Umgebungen zu erlangen.
Der Bericht zeigt bereits nutzbare Angriffsanwendungen und bewertet die Risiken, die davon ausgehen.
Deutsche sehen Finanzwesen und IT im Zentrum der KI-Transformation. Justiz und Militär hingegen werden deutlich…
Cubbit ist das weltweit erste Unternehmen, das Cloud-Objektspeicher anbietet. Es wurde 2016 gegründet und bedient…
Unbefugte können Schadcode einschleusen und ausführen. Auslöser ist eine fehlerhafte Implementierung einer Android-Funktion.