Der Rechtsstreit um den grenzüberschreitenden Medikamentenverkauf im Internet wird den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigen. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied am Freitag, das Verfahren vorerst auszusetzen und den höchsten europäischen Richtern „entscheidungserhebliche Fragen“ zur Klärung vorzulegen.
In dem Rechtsstreit stehen sich der Deutsche Apothekerverband und die niederländische Online-Apotheke Doc Morris gegenüber. Der Verband hatte Beschwerde dagegen eingelegt, dass Doc Morris über das Internet Medikamente vertreibt.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Frankfurt dies dem Unternehmen per einstweiliger Verfügung verboten. Mit einer endgültigen Entscheidung in dem Rechtsstreit rechnen beide Parteien erst in einigen Jahren. Momentan versucht sich Doc Morris auf seiner Website gegen weiteren juristischen Ärger mit dem Hinweis abzusichern, das Angebot wende sich an alle Europäer und nicht allein an deutsche Adressen.
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