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Dubai: Scheidung per SMS erlaubt

Das islamische Religions-Konzil von Singapur (Islamic Religious Council of Singapore – MUIS), das Religionsgericht sowie die Registratur muslimischer Ehen haben gestern erklärt, sie teilten „einstimmig die Ansicht, dass eine Ehescheidung per SMS nicht akzeptabel ist.“

Gemäß den islamischen Religionsgesetzen kann ein muslimischer Ehemann die Scheidung von seiner Gattin durch entsprechende Formulierungen wie die dreimalige Aussprache von „Ich verstoße Dich“ erreichen. Wie die in den Vereinigten Arabischen Emiraten erscheinende „Gulf News“ berichtete, haben sich in den Monaten April bis Juni 16 Fälle von SMS-Scheidungen ereignet. Einer der registrierten Fälle war eine Textbotschaft: „Warum verspätest Du Dich? Du bist geschieden.“

Der Berater der Familien-Schlichtungsstelle des Gerichts in Dubai wird von dem Blatt zitiert, seine Abteilung habe in Abstimmung mit dem Ministerium für islamische Belange Untersuchungen bei Islamischen Religionsschulen in Dubai und Saudi Arabien angestellt: „Wir haben nur gesagt dass die Scheidung gültig ist, wenn der Ehemann seinen Willen zur Trennung bekundet und die Frau von diesem Kenntnis erlangt.“

Allerdings erklärten die muslimischen Behörden in Südostasien, dass die SMS-Scheidung zwar gemäß dem Gesetz der Scharia, dem religiösen Gesetz des Islam, möglich sei. Eine einfache Textnachricht genüge aber nicht allen Anforderungen, die die Verantwortlichen an eine Scheidung stellen. Die „Straits Times“ zitierte in ihrer gestrigen Ausgabe die Stellungnahme der Behörden in Singapur, wonach „zahlreiche Aspekte beachtet und bestätigt werden müssen, bevor eine Entscheidung getroffen oder ein Urteil gefällt werden kann. Nur ein Richter kann eine Scheidung bestätigen, nachdem er die Stichhaltigkeit der vom Paar eingereichten Klage bestätigt hat.“

ZDNet.de Redaktion

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