Categories: Unternehmen

Microsoft will Teilaspekt des Kartellprozesses neu verhandeln

Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat am Mittwoch das Berufungsgericht des Bezirks Columbia gebeten, einen Teil seines Kartellrechts-Prozesses noch einmal zu verhandeln. Im Speziellen geht es um das Urteil, den Internet Explorer mit dem Windows-Betriebssystem zu bündeln sei illegal. Erst vor wenigen Tagen hat Microsoft seine Lizenzbestimmungen geändert, so dass jetzt auch vorinstallierte Windows-Systeme ohne den Browser verkauft werden dürfen (ZDNet berichtete).

„Mit dieser Petition wollen wir einen gutgläubigen Versuch starten, eine Klärung zum Thema Vermischung von Programmteilen zu erreichen“, schrieb das Unternehmen in einer Stellungnahme. „Der Bereich ist nicht nur für Microsoft wichtig, sondern für die Industrie insgesamt, also bitten wir die Justiz um eine Richtlinie“. Die Firma schrieb sie sei sicher, es „gibt keinen Grund für das Urteil des Bezirksgerichts über die Vermischung von Code“ und „bittet die Berufungs-Instanz, sich des Falles noch einmal anzunehmen“.

Die zwölfseitige Petitionsschrift des Konzerns wurde wenige Tage nach der Aufforderung der Regierung abgegeben, das Berufungsgericht solle den Fall so schnell wie möglich weiterleiten – ohne Petitionen für eine erneute Anhörung abzuwarten (ZDNet berichtete). Microsoft hatte zehn Tage, um auf das Ersuchen zu antworten.

Das als Nebenkläger auftretende Justizministerium in den USA will so schnell als möglich in die Phase der Strafmaßfindung eintreten. Rechtsexperten sagten nach dem Urteil des Berufungsgerichts, die Verurteilung in Sachen Vermischung von Code sei eine der verheerendsten für Microsoft. Der Prozessbeobachter Rich Gray, ein Anwalt im Silicon Valley, erklärte, der Konzern habe gute Gründe, gegen dieses Urteil vorzugehen. „Das Gericht sagt im Endeffekt, dass Microsoft nicht die unbeschränkte Entscheidungsgewalt über das Design seiner Produkte hat. Das Gericht kann auf sie in ihrer Fähigkeit als Monopolist Einfluss nehmen.“

Der Kartellrechtsprofessor an der University of Baltimore School of Law, Bob Lande, erklärte, eine erneute Anhörung vor dem Berufungsgericht sei seiner Ansicht nach „relativ unwahrscheinlich“. Normalerweise würden Berufungsverhandlungen unter Anwesenheit von drei Richtern durchgeführt. Im Falle Microsofts haben aber sieben Richter ihre Entscheidung einstimmig getroffen.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760 (günstigsten Tarif anzeigen)

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Gefahren im Foxit PDF-Reader

Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.

2 Tagen ago

Bitdefender entdeckt Sicherheitslücken in Überwachungskameras

Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.

2 Tagen ago

Top-Malware in Deutschland: CloudEye zurück an der Spitze

Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…

2 Tagen ago

Podcast: „Die Zero Trust-Architektur ist gekommen, um zu bleiben“

Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…

3 Tagen ago

Google schließt weitere Zero-Day-Lücke in Chrome

Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…

3 Tagen ago

Hacker greifen Zero-Day-Lücke in Windows mit Banking-Trojaner QakBot an

Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…

3 Tagen ago