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Microsoft darf in die Berufung

Das Oberste Gericht der USA hat es abgelehnt, sich direkt des Kartellrechtsverfahrens gegen Microsoft anzunehmen. Nun wird der Prozess vor einem Berufungsgericht weiterverhandelt. Nur einer der drei obersten Richter, Stephen Breyer, stimmte für eine Annahme des Falls.

Das US-Justizministerium wollte das Verfahren wegen des allgemeinen öffentlichen Interesses vor dem Supreme Court weiterverhandelt wissen, nicht zuletzt weil das Berufungsgericht in der Vergangenheit meistens zugunsten von Microsoft entschieden hat.

Am 7. Juni hatte Richter Jackson das lang erwartete Strafmaß für Microsoft festgesetzt. Der Softwarekonzern wurde prinzipiell in allen in den vergangenen zwei Jahren kritisierten Punkten zu Modifikationen seiner Geschäftstätigkeiten verurteilt. Darüber hinaus soll er zweigeteilt werden. Nur so könne verhindert werden, dass Microsoft weiterhin seine Monopol-Stellung ausnutze.

Wie im Vorfeld gemutmaßt, soll die eine Firmenhälfte die Oberhoheit über Windows erhalten, die andere Hälfte soll Applikationen und Internet-Anwendungen bekommen. Jackson ordnete eine Frist von vier Wochen an, in denen der Konzern eigene Pläne für einen Split vorlegen muss. Die Teilung müsse zehn Jahre lang Bestand haben und streng überwacht werden, da sich der Konzern im Laufe des Verfahrens alles andere als vertrauenswürdig gezeigt habe.

Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Komplex finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen“.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

ZDNet.de Redaktion

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