Die Freude der Unterstützer war etwas zu früh: Das Gerichtsverfahren gegen Stefan Münz wegen des FTP-Explorer-Links auf seiner Site endete zunächst ohne Ergebnis. Die zuständige Richterin Fudickar erklärte zwar: „Wir neigen dazu, eine Verwechslungsfähigkeit zwischen Explorer und FTP-Explorer nicht anzunehmen“, fällte aber keinen Richterspruch. Laut der Sprecherin Brigitte Nordmann vom Landgericht wird die schriftliche Urteilsbegründung am 4. Oktober erfolgen.
Um 10 Uhr fand am Düsseldorfer Landgericht die mündliche Verhandlung in Sachen Stefan Münz zum Thema FTP-Explorer statt. Der Angeklagte und die ihn unterstützende Initiative „Freedom for Links“ erhofften sich von dem Prozess eine grundsätzliche Klärung der Linkhaftung in puncto Markenrecht. Beide vertraten die Auffassung, dass ein Link keine Markenverletzung sein kann.
Münz ist Autor des bekannten „Selfhtml“-Guides. Der Anwalt von Gravenreuth hatte Mitte vergangenen Jahres zahlreiche Mirror-Sites des Standardwerkes abgemahnt, weil sie – ebenso wie das Original – auf ein Programm linken, das den in Deutschland und Europa von Symicron geschützten Markennamen „Explorer“ enthält. Eines der Schreiben ging dann auch an Münz. ZDNet bietet Selfhtml zum Download an.
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