Der Bundesgerichtshof hat nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ die Möglichkeit zur Patentierung von Programmen weiter gefasst als bisher.
Vor kurzem hatten die Richter darüber zu entscheiden, ob ein Spracherkennungs-System patentierbar sei. Die Richter sahen den PC als „technischen Gegenstand“ an und stuften die Software als „Eigenschaft“ ein. Das Programm wäre nach dieser Definition ein Bestandteil des PCs. Beide Teile hat das BGH patentierfähig gennant.
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Bisher unbekannter Bedrohungsakteur versucht über gefälschte IP Scanner Software-Domänen Zugriff auf IT-Umgebungen zu erlangen.
Der Bericht zeigt bereits nutzbare Angriffsanwendungen und bewertet die Risiken, die davon ausgehen.
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