AOL (Börse Frankfurt: AOL) hat Erfolg mit seiner jüngsten Klage gegen die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE): Der Ex-Monopolist darf seinen Kunden nicht anbieten, an Sonn- und Feiertagen kostenlos über T-Online ins Internet zu gehen. Das entschied das Verwaltungsgericht in Köln, das damit die Genehmigung der Regulierungsbehörde aushebelte. Die Behörde hatte den Tarif für einen „Testbetrieb für den Zeitraum vom 1. Juni 2000 bis zum 31. Dezember 2000“ genehmigt.
Das neue Urteil hat aber nur bis zu einer „endgültigen Entscheidung“ des Kölner Gerichtes Bestand.
AOL hatte angeführt, die Telekom enthalte ihren Konkurrenten unabdingbare Daten vor, so dass der Tarif nur von der Unternehmenstochter T- Online angeboten werden kann. Zunächst hatte der weltgrößte Online-Dienst den Tarif noch begrüßt (ZDNet berichtete). Im Februar erklärte der AOL-Sprecher Frank Sarfeld gegenüber ZDNet: „Wir gehen jedoch davon aus, dass die heute von der Deutschen Telekom in groben Umrissen angekündigten Tarifmodelle nicht nur für Kunden des Tochterunternehmens T-Online, sondern auch für alle anderen Online- und Internet-Anbieter in Deutschland gelten werden.“ Dies habe sich nun aber nicht bewahrheitet.
Mit dem XXL-Tarif können Nutzer von ISDN-Anschlüssen bestimmte Inlands- und Auslandsverbindungen der Deutschen Telekom gegen Zahlung eines monatlichen Entgelts in Höhe von 12,83 Mark (netto) beziehungsweise 14,89 Mark (brutto) erhalten. An Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen sind City-, Regional-, und Inlandsverbindungen sowie „die Nutzung von Online-Diensten“ kostenlos möglich. Die übrigen Tarife entsprechen dem Modell „Aktiv Plus“, für das normalerweise 9,90 Mark pro Monat verlangt werden.
Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0800-3307000
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