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Mitnick pocht auf Redefreiheit

Kevin Mitnick erhält in seinem Bemühen um gelockerte Bewährungs-Auflagen jetzt Hilfe vom Herausgeber der Contentville Web-Site, Steven Brill. Dieser hätte den Ex-Hacker gerne als Kolumnisten angeheuert. Doch Mitnick darf sich gemäß der letzten Auslegung seiner Bewährungs-Auflagen auch nicht als Autor oder Berater in Sachen Computer-Sicherheit betätigen.

Darüber hinaus ist es Mitnick verboten, innerhalb der nächsten drei Jahre ein Mobiltelefon oder einen Computer zu benutzen oder einen Fernseher anzufassen, über den er sich ins Internet einwählen könnte. Dabei kennt der Ex-Hacker nach eigener Aussage das WWW als das Kommunikationsmedium in seiner jetzigen Form noch gar nicht.

Als Mitnick eine Einladung für eine Podiumsdiskussion zum Thema Computersicherheit in Utah annehmen wollte, sagte der zuständige Richter, eine solche Betätigung würde gegen die Bewährungsauflagen verstoßen (ZDNet berichtete). Jetzt versuchen die Anwälte, dieses Rede- und Schreibverbot über das „Erste Nachtragsgesetz“ der amerikanischen Verfassung zu kippen. Dieses besagt, dass jeder amerikanische Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung hat. Wie ernst es genommen wird, zeigt die Tatsache, dass Bücher wie „Mein Kampf“ in den USA auf der Grundlage des „First Ammendment“ frei verkauft werden dürfen.

Mitnick wanderte ins Gefängnis, nachdem er unter anderem die Systeme von Motorola, Fujitsu und Sun Microsystems (Börse Frankfurt: SSY) gehackt hatte (ZDNet berichtete). Als er am 15. Februar 1995 vom FBI geschnappt wurde, warf man ihm außerdem Diebstahl von Software in Millionenhöhe vor. Erstmals war der Hacker Anfang der 80er Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Mitnick war im vergangenen Sommer zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Durch seine lange Untersuchungshaft reduzierte sich dieses Urteil aber auf ein Jahr, so dass er Ende Januar diesen Jahres entlassen wurde.

ZDNet.de Redaktion

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