Müssen in drei Jahren für PCs Rundfunkgebühren bezahlt werden? Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und Vorsitzende der Rundfunkkommission, Kurt Beck (SPD) sprach sich in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ klar dafür aus.
„Grundsätzlich sollte nach meiner Vorstellung jeder Zugang zu Rundfunk und Fernsehen gebührenpflichtig sein, ob es sich beim Endgerät um Radio, Fernseher oder PC handelt“, führte Beck aus. Ausgenommen sollen nur Computer in Betrieben und wie bisher Zweitgeräte innerhalb eines Haushalts sein.
ARD, ZDF und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich vor einiger Zeit darauf geeinigt, dass zwar „grundsätzlich davon auszugehen sei, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen“ geeignet seien. Allerdings wurden die Geräte bis zum 31. Dezember 2003 von der Gebührenpflicht befreit.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät laut GEZ – unabhängig von einem Internet-Zugang – grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da „die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist“.
Derzeit beträgt die monatliche Rundfunkgebühr für Hörfunk 9,45 Mark, für Fernsehen und Hörfunk zusammen 28,25 Mark.
Kontakt:
GEZ, Tel.: 01805/4636439
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