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Jackson spricht Microsoft schuldig

Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) ist am Montag nach Börsenschluss wegen des Verstoßes gegen US-Kartellgesetze schuldig gesprochen worden. Richter Thomas Penfield Jackson erklärte, der weltgrößte Software-Konzern habe seine Martktmacht missbraucht, um im Internet-Geschäft Konkurrenten aus dem Geschäft zu verdrängen. Das Strafmaß ist noch nicht bekannt.

Ursprünglich war die Entscheidung für kommenden Freitag erwartet worden. Am Wochenende teilten beide Seiten mit, dass die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung ohne Erfolg geblieben seien (ZDNet berichtete).

Jackson warf Microsoft in seinem Urteil vor, illegal seinen Browser mit dem Betriebssystem Windows verknüpft zu haben, um dadurch den Konkurrenten Netscape aus dem Markt zu drängen. Die Exklusiv-Verträge, die Microsoft mit einigen Unternehmen geschlossen habe, seien jedoch nicht illegal, so das Gericht.

Dennoch rügte Richter Jackson das Verhalten des Marktführers: „Wenn die einzelnen Bereiche des Geschäftsgebahrens von Microsoft für sich gesehen werden, als eine geschickt geplante Strategie, dann enthüllt sich der volle Umfang der Gewalt, die der Konzern auf den wettbewerblichen Prozess ausgeübt hat“.

Vertreter des Justizministeriums zeigten sich nach der Urteilsverkündung erleichtert: „Kein Unternehmen, egal wie mächtig, egal wie erfolgreich, kann es sich leisten, die Regeln zu brechen“, erklärte Staatsanwalt Joel Klein.

Microsoft hingegen spielte den Richterspruch herunter: „Die heutige Entscheidung war vor dem Hintergrund der früheren Verlautbarungen des Gerichts wenig überraschen“, erklärte Microsoft-Sprecher Rick Miller. Er bezog sich auf die Findings of Fact vom vergangenen November, in denen Richter Jackson den Konzern des Monopol Missbrauchs bezichtigt hatte.

Die Verkündigung des Urteils in dem Prozess, der im Mai 1998 mit der Klage von damals 20 (jetzt 19) Bundesstaaten sowie der Regierung seinen Anfang nahm, ist erst der erste von drei Schritten in der finalen Phase. Jackson muss in den nächsten Monaten das Strafmaß festsetzen. Microsoft droht im mildesten Fall eine Geldstrafe, eine Zerschlagung des Konzerns gilt aber auch als eine mögliche Variante. Erst nach der Verkündigung des Strafmaßes kann Microsoft Berufung gegen das Urteil einlegen. Der Konzern hat angekündigt, dies tun zu wollen. Dadurch könnte sich der Prozess noch weitere Monate oder Jahre hinziehen.

Im Vorfeld der Urteilsverkündung war die Aktie des Software-Giganten mit einem Minus von elf Prozent in die Woche gestartet. Im Verlauf des Börsenhandels gab das Papier um weitere Prozentpunkte nach.

ZDNet wird weiterhin umfassend über das Urteil und die Resonanz darauf berichten. Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

ZDNet.de Redaktion

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