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Microsoft: Keine außergerichtliche Einigung

Im Kartellverfahren zwischen 19 US-Bundesstaaten und dem Softwarekonzern Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) wird es in absehbarer Zeit keine außergerichtliche Einigung geben. Das hat der zwischen den beiden Parteien vermittelnde Richter Richard Posner bekannt gegeben. Jetzt wird ein Richterspruch von Thomas Jackson das Verfahren vorläufig beenden.

Auf Bitten von Jackson war Posner, der Vorsitzende des Berufungsgerichtes in Chicago, vor vier Monaten aktiv geworden. Über die Verhandlungen Posners mit den beiden Prozessparteien war eigentlich Stillschweigen vereinbart worden, trotzdem wurden immer wieder Details bekannt. Insgesamt, so Posner, waren während dieser Zeit 20 Vermittlungsvorschläge ausgearbeitet worden, von denen aber keiner von der jeweiligen Gegenseite als akzeptabel angesehen worden war. Zuletzt hatte Posner Richter Jackson um die Verschiebung des für vergangene Woche angekündigten Urteils gebeten, um noch einmal intensiv mit allen Beteiligten zu sprechen.

Posner wollte keiner der Prozessparteien die Schuld für die Entwicklung zuweisen. Microsoft hatte stets klar gemacht, dass es keine Aufteilung des Konzerns, etwa in Betriebssysteme und Anwendungen, freiwillig zulassen würde. Ende der vergangenen Woche hatte Microsoft einen bisher letzten Kompromissvorschlag unterbreitet, den aber die Anwälte der 19 Kläger-Staaten unzureichend fanden. In einer ersten Reaktion zeigte sich Microsoft-Gründer Bill Gates enttäuscht über das Scheitern der Verhandlungen. Er sieht die Gründe für die Entwicklung in der Uneinigkeit zwischen dem Justizministerium und den 19 Kläger-Staaten. Microsoft-Chef Steve Ballmer lobte Richter Posner: „Er hat alles getan was für ihn möglich war und noch mehr darüber hinaus.“

Als nächster Schritt wird Richter Jackson voraussichtlich am 7. April ein Urteil sprechen. Nachdem er bereits im vergangenen November in einer Sammlung von Tatsachen ein Vorurteil gegen Microsoft abgegeben hatte, zweifelt niemand, dass Jackson auch in einem finalen Urteil zu dem Schluss kommt, der Softwarekonzern habe ein Monopol missbraucht. Allerdings hat der Redmonder Konzern bereits im Vorfeld angekündigt, Berufung gegen ein solches Urteil einlegen zu wollen.

Das US-Justizministerium und die Generalstaatsanwälte von ursprünglich 20 US-Bundesstaaten (jetzt: 19) hatten Microsoft im Mai 1998 wegen Verstößen gegen das amerikanische Wettbewerbsrecht verklagt. Auslöser war die Zwangskopplung von Browser und Betriebssystem, die das Unternehmen PC-Herstellern abverlangte.

Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

ZDNet.de Redaktion

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