Kurze Zeit nach dem Urteil des Landgerichts im Webspace-Streit hat nun das deutsche Patentamt die Löschung der Marke „Webspace“ verfügt. Die Begründung steht nach Angaben der Initiative gegen Markengrabbing (www.markengrabbing.de) noch aus.
Klaus T. hatte den Begriff „Webspace“ als Markennamen im Februar 1998 beim Patentamt angemeldet (ZDNet berichtete). Er wollte mit dem geschützten Begriff immer dann Kasse machen, wenn dieser auf anderen Sites im Internet auftauchte. In einem ersten Schritt hatte er den (minderjährigen) Inhaber der Site Web4space.de abgemahnt und zur Zahlung der Anwaltsgebühren von über 1000 Mark aufgefordert.
Der Domain-Inhaber ließ sich zwar auf eine Unterlassungserklärung ein, weigerte sich aber, den Betrag zu bezahlen. Daraufhin zog der Markeninhaber vor Gericht – erfolglos.
Das Landgericht München hatte entschieden, dass seine Klage abgewiesen wird und er zudem die Kosten des Prozesses zu tragen habe. In der Begründung des Gerichts heißt es: „Jedenfalls nach zivilprozessualen Grundsätzen ist davon auszugehen, dass die hier zu beurteilende Abmahnung vom 02.08.1999 eine Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens ist“.
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