Das Finanzgericht Hamburg, das als Oberstes Landesgericht für Steuer-, Zoll- und Europäisches Marktordnungsrecht zuständig ist, will ab 2. August einen Feldversuch zum papierlosen Rechtsverkehr durchführen.
Erstmalig in Deutschland will das Gericht damit die Einreichung von Klagen und den Austausch von Schriftsätzen per E-Mail erproben.
Der Versuch erfolgt in Zusammenarbeit mit der Hamburger Finanz- und Zollverwaltung, der Steuerberater- und Rechtsanwaltskammer sowie des Informationsdienstleisters DATEV und dem Softwareunternehmen Herbert Dahm.
Auf einer Pressekonferenz will das Finanzgericht Anfang August nähere Einzelheiten mitteilen.
Kontakt: Finanzgericht Hamburg, Tel.: 040/428010
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