Im Falle der Abmahnungswelle eines Münchener Rechtsanwaltes gegen viele deutsche Internet-Provider formiert sich nun Widerstand. Die Kanzlei führt eine angebliche Markenverletzung bei Benutzung des Begriffs „Webspace“ ins Feld.
Thorsten Haßiepen, ein von einer Abmahnung Betroffener, hat jetzt die „Aktion gegen Markengrabbing“ ins Leben gerufen. Diese hat nun auch ihre eigene Domain unter der Adresse www.markengrabbing.de ins Netz gestellt.
„Die Seiten sollen als Anlaufpunkt für alle Interessierten, Unterstützungswilligen aber vor allem für alle Betroffenen gelten, um sich hier über eine koordinierte und gemeinsame Vorgehensweise zu verständigen“, schreibt die Initiative.
Auch Anwälte aus dem gesamten Bundesgebiet haben sich zusammengeschlossen, um der aktuellen Abmahnwelle ein Ende zu setzen. Sie reichten am 23. Juli einen Löschantrag gegen die behauptete Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München ein.
Die behauptete Marke „Webspace“ sei seit langem Teil der Umgangssprache im Bereich des Internets, trotzdem wurde der Begriff erst am 7. Juni 1999 durch das Deutsche Patent- und Markenamt als Kennzeichnung einer Marke eingetragen.
„Dies ist absolut unverständlich, denn nach unserer Meinung liegt hier ein absolutes Eintragungshindernis vor, so daß dieser Eintrag niemals hätte stattfinden dürfen“, so die „Aktion gegen Markengrabbing“.
Abmahnungen wurden in der Vergangenheit auch wegen Benutzung der Wörter „Explorer“ und „Site Promotion“ verschickt.
Auch auf der Site www.bonnanwalt.de/action/ findet man Informationen über den aktuellen Stand des Verfahrens gegen „Webspace“.
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