Das Landgericht München I hat die Klage der Firma Symicron Software Engineering gegen den Inhaber einer Homepage zurück gewiesen, der einen Link auf das Freeware-Programm „Telco Explorer“ gelegt hatte.
Inhaber des Markenzeichens „Explorer“ ist nämlich nicht – wie man vermuten könnte – Microsoft, sondern die Firma Symicron.
Es liege keine Verletzung der Markenrechte vor, weil keine Verwechslungsgefahr bestehe, urteilte jetzt der Vorsitzende Richter der Handelskammer, Martin Kainz (AZ: 9 HKO 850/99). Der Anwalt von Symicron kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Die Münchner Anwaltskanzlei Freiherr von Gravenreuth reklamiert bereits seit Jahren im Auftrag der Firma Symicron, daß die Bezeichnung „Explorer“ markenrechtlich geschützt sei. Wer die Bezeichnung trotzdem benutzt, verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, so die bisherige Argumentation. Die Folge: eine Unterlassungserklärung und eine Abmahngebühr.
Der Bericht zeigt bereits nutzbare Angriffsanwendungen und bewertet die Risiken, die davon ausgehen.
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