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Bristol-Prozeß: Laßt die Spiele beginnen!

Die US-Bezirksrichterin Janet Hall hat das Ersuchen von Microsoft auf Verschiebung des Bristol-Prozesses abgelehnt. Damit wird der neuerliche Kartellrechtsprozeß gegen das Unternehmen von Bill Gates wie geplant am 2. Juni beginnen.

Zudem erlaubte sie den Anwälten von Bristol Technology, sich mit der Staatsanwaltschaft kurzzuschließen, die im laufenden Kartellrechtsprozeß gegen Microsoft tätig ist. Bekanntlich wurde das Softwareunternehmen vom Justizministerium und ursprünglich 20 Bundesstaaten wegen monopolistischer Umtriebe vor den Kadi gezerrt. Eine weitere Kartellrechtsklage gegen das Unternehmen ist durch den Linux-Distributor und Besitzer von DR-DOS, Caldera, anhängig. Auch mit den Anwälten dieser Firma dürfen die Rechtsvertreter von Bristol kontaktieren, so Hall.

Bristol hatte im August 1998 Klage gegen Microsoft erhoben und eine Veröffentlichung des NT-Codes verlangt. Auf diese Weise hätten auch kleinere Softwareschmieden eine Chance, wettbewerbsfähige Produkte für den Markt zu entwickeln.

Bristol führt vor Gericht an, 1991 wesentlich zur Entwicklung des Betriebssystems Windows NT beigetragen zu haben. Die Firma habe dennoch nur eine eingeschränkte Lizenz für den Code erwerben können. Der Softwareriese habe gegen den Sherman Antitrust Act verstoßen, indem er seine Monopolstellung bei Betriebssystemen ausnutzte, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen.

Bristol Technology ist ein Hersteller von plattformübergreifenden Entwicklungswerkzeugen, die Unix- und Windows-basierte Anwendungen miteinander verbinden. Bekanntestes Produkt der Firma ist „Wind/U“.

Ist Microsoft ein Monopolist? Sagen Sie uns Ihre Meinung! Interessierte finden zu den Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft ein eigenes Diskussionsforum bei ZDNet.

Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760; Bristol, Tel.: 0031-334505050

ZDNet.de Redaktion

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