In einer Erklärung vom 11. Januar 1999 hatte der Deutsche Multimedia Verband (DMMV) begrüßt, daß nach einer neuen EU-Regelung das Versenden von Werbe-E-Mails grundsätzlich erlaubt sein soll. Nun versucht er, die durch seine Stellungnahme entstandene Unruhe zu dämpfen.
„Uns ist wichtig, daß die Massenversendung von E-Mails auch in der Zukunft nicht unter Strafe gestellt wird, weil hier ein legitimes Interesse der Anbieter gegeben ist“, erklärte der Verband vor einer Woche. Nun spricht der Verband von einer „teilweise unglücklichen Formulierung“ seiner Presseerklärung, die für „mehr Feedback“ gesorgt hatte „als jemals zuvor“.
Nun läßt der DMMV mitteilen, er wisse um „das Belästigungspotential unkontrollierter Werbe-E-Mails“; neben dem Schutz der informativen Selbstbestimmung des Nutzers müsse jedoch auch die Freiheit der kommerziellen Kommunikation gegeben sein. „Die Diskussion um den Schutz beider Interessen steht noch am Anfang“, stellt der Verband fest.
Der DMMV fordere im Gegensatz zu anderen nicht, eine völlige Freigabe von E-Mail-Werbung im Richtlinienentwurf der EU zu verankern. Vielmehr fordere der DMMV, Werbesendungen als solche zu kennzeichnen. Außerdem habe er eine Volumenbegrenzung von 5 KByte gefordert, die jedoch nicht in den Entwurf aufgenommen worden sei. Ein generelles Verbot dieser Werbeform sei hingegen „nicht nur völlig ungeeignet, sondern ein nicht im mindesten problemorientierter Lösungsansatz, der in seinen Konsequenzen weit über das an sich verfolgte Ziel hinausschießt.“
Außerdem weist der Verband daraufhin, daß ein auf den Raum der EU beschränktes Werbeverbot „praktisch wertlos“ wäre und eine Diskriminierung der Werbetreibenden in Europa darstellen würde. Was in Europa verboten wäre, wäre gleichzeitig der Konkurrenz in den USA erlaubt.
Als Spamming-Schutz gegen unerwünschte Werbung schlägt der DMMV folgende Sicherungsmechanismen vor:
Kontakt: Tel.: 0211/ 8528616
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