Der Deutsche Multimedia Verband (DMMV) ist der Meinung, daß dem Electronic Commerce in vielen Ländern „noch nationale juristische und steuerliche Regelungen entgegenstehen“. Der Verband habe sich deswegen aktiv am Vorschlag für die geplante EU-Direktive zum elektronischen Geschäftsverkehr beteiligt.
Der DMMV begrüßt, daß nach der neuen Regelung das Versenden von Werbe-E-Mails grundsätzlich erlaubt sein soll. „Uns ist wichtig, daß die Massenversendung von E-Mails auch in der Zukunft nicht unter Strafe gestellt wird, weil hier ein legitimes Interesse der Anbieter gegeben ist“, erklärt der Verband.
Bedingung für das Versenden von Werbe-E-Mails ist jedoch eine Kennzeichnungspflicht, das heißt in der Betreffzeile muß „Werbung“ oder ein ähnlicher Hinweis stehen. Diskutiert wird zur Zeit noch, ob eine Limitierung der Größe von E-Mails, zum Beispiel auf fünf Kilobyte, festgeschrieben werden soll.
In der Verordnung werden außerdem die Punkte Vertragsabschluß / Digitale Signatur, Verantwortung für Inhalte / Impressumspflicht, Herkunftslandprinzip und Werbung für Freiberufler geregelt.
Kontakt: Deutscher Multimedia Verband, Tel.: 0211/8528617
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