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US-Gericht: Meilenstein-Urteil für GPL

Die Software Freedom Conservancy (SFC), eine Non-Profit-Organisation, die Open-Source-Software fördert und die General Public License (GPL) für freie Software verteidigt, hat kürzlich den TV-Hersteller Vizio verklagt, weil er die GPL mit seinem Linux-basierten SmartCast OS missbraucht. Vizio erwiderte, dass die SFC kein Recht habe, den Quellcode zu verlangen. Am 13. Mai hatte die SFC jedoch vor einem US-Bundesgericht Erfolg mit ihrem Antrag, die Klage gegen Vizio an den Superior Court in Orange County, Kalifornien zurückzuverweisen.

Der wichtige Teil der Entscheidung der US Disctrict Richterin Josephine L. Staton besagt, dass die Behauptung der SFC, dass die [GPLv2] ein zusätzliches vertragliches Versprechen durchsetzt, das sich von den durch das Urheberrecht gewährten Rechten unterscheidet, ein zusätzliches Element darstellt und dass die Ansprüche der SFC daher nicht ausgeschlossen sind.

Karen M. Sandler, Geschäftsführerin der SFC, erklärte: „Das Urteil ist ein Wendepunkt in der Geschichte der Copyleft-Lizenzierung. Dieses Urteil zeigt, dass die GPL-Vereinbarungen sowohl als Urheberrechtslizenzen als auch als vertragliche Vereinbarung funktionieren.“ Sandler fügte hinzu, dass selbst in der juristischen Gemeinschaft der Free and Open Source Software (FOSS) fälschlicherweise argumentiert wird, dass die GPL und andere Copyleft-Lizenzen nur als Urheberrechtslizenzen funktionieren. Diese Entscheidung stellt klar, dass die GPL auch als Vertrag fungiert.

Darüber hinaus ist diese Entscheidung der erste Fall, der zeigt, dass einzelne Verbraucher als Drittbegünstigte der GPL Rechte am Quellcode haben. Die SFC konnte sich mit ihrer Argumentation durchsetzen, dass das Vizio SmartCast TV-Betriebssystem Software enthielt, die Vizio sich in unlauterer Weise von einer Gemeinschaft von Entwicklern angeeignet hatte. Konkret argumentierte die SFC, dass Vizio den Quellcode von Linux und andere Open-Source-Software wie BusyBox, U-Boot, bash, gawk, tar, Glibc und FFmpeg in seiner SmartCast OS TV-Firmware verwendete. Da diese Programme unter der GPL Version 2 (GPLv2) und der Lesser GPL (LGPL) geschützt sind, haben Verbraucher und nicht nur Entwickler das Recht, modifizierte Versionen der Software zu verändern, zu verbessern, weiterzugeben und neu zu installieren.

„Wir fordern das Gericht auf, Vizio zu verpflichten, seinen Verpflichtungen im Rahmen der Copyleft-Compliance nachzukommen“, so Sandler. In der Vergangenheit wurde die GPL vor Gericht für Linux- und Open-Source-Entwickler, die Inhaber des Urheberrechts am Code waren, bestätigt. In diesem Fall wollte die SFC zeigen, dass nicht nur die Urheberrechtsinhaber, sondern auch die Nutzer Anspruch auf die Rechte haben, die ihnen durch die GPL gewährt werden.

In dieser Klage fordert die SFC keinen finanziellen Schadenersatz. Stattdessen will die SFC nur, dass Vizio den Quellcode allen Kunden zur Verfügung stellt, die ihre Fernsehgeräte kaufen. Konkret fordert der Kläger die technischen Informationen als „spezifische Leistung“ und nicht als „Schadenersatz“.

ZDNet.de Redaktion

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