Gerichtsurteil zu Börsenrückzug: Dell droht Nachzahlung in Millionenhöhe

Ein Richter im US-Bundesstaat Delaware hat entschieden, dass Firmengründer Michael Dell und der Investor Silver Lake Partners den Dell-Aktionären 2013 im Rahmen des Börsenrückzug zu wenig bezahlt haben. Der Kaufpreis pro Aktie von 13,75 Dollar war dem Urteil zufolge 22 Prozent zu niedrig. Stattdessen wäre ein Preis von 17,62 Dollar fair gewesen, wie Reuters berichtet. Die Transaktion hatte ein Volumen von 25 Milliarden Dollar – hochgerechnet auf alle Dell-Aktien würde der von dem Gericht geforderte Aufschlag rund 7 Milliarden Dollar entsprechen.

Das Urteil bezieht sich derzeit allerdings nur auf 5,5 Millionen Dell-Aktien. Inklusive Zinsen würde Dell damit eine Nachzahlung von nur 36 Millionen Dollar drohen. Ursprünglich ging es in dem Verfahren um 40 Millionen Aktien. Der größte Teil der Anteilsscheine wurde aus verfahrenstechnischen Gründen nicht berücksichtigt. Das Urteil macht jedoch den Weg für weitere Klagen von Aktionären frei, die gegen Dells Börsenrückzug waren.

Beispielsweise hatte dem Bericht zufolge der Investor Carl Icahn die Dell-Aktionäre aufgefordert, das Angebot abzulehnen und notfalls einen fairen Preis einzuklagen. Sie legten nun Beweise dafür vor, dass 28,61 Dollar je Aktie eine faire Bezahlung gewesen wäre. Die Käufer indes unterstellten, dass die Dell-Aktie zu dem Zeitpunkt nur einen Wert von 12,68 Dollar hatte.

Nach Ansicht des Richters nutzten die Käufer einen Kurseinbruch für ihr Kaufangebot. Der Aufsichtsrat habe indes den eigentlichen Wert der Aktie bei den Verhandlungen nie berücksichtigt. Stattdessen habe der Preis, den der Investor bezahlen konnte, um einen Gewinn zu erzielen, das Ergebnis der Verhandlungen diktiert.

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Anleger, die in den USA einen Buyout wie im Fall von Dell ablehnen, erhalten bei Abschluss des Geschäfts kein Geld. Allerdings stehen ihnen Zinsen zu, während ihre Klage läuft. Sie liegen 5 Punkte über dem aktuellen Basiszinssatz. Die US-Handelskammer kritisiert dem Bericht zufolge in dem Zusammenhang, dass sich Klagen durch die Verzinsung auch dann lohnen, wenn ein Gericht einen Kaufpreis als fair einstuft.

Wichtige Voraussetzung für die Anfechtung des Kaufpreises ist jedoch, dass ein Anleger das ursprüngliche Kaufangebot abgelehnt hat. Der Dell-Investor T Row Price hatte das Angebot jedoch versehentlich angenommen, obwohl er mit dem Preis nicht einverstanden war. Der Richter ließ Aktien des Investors deswegen nicht für die Klage zu. Er verweigerte T Rowe Price zudem den Anspruch auf Zinsen. Die betroffenen Anleger und auch Dell und Silver Lake Partners können das Urteil noch anfechten.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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