Telekom muss bei All-IP-Anschlüssen Call-by-Call und Preselection zulassen

Laut einer Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur muss die Deutsche Telekom AG die sogenannte Betreiberauswahl auch bei neuen All-IP-Anschlüssen anbieten. Damit sind Call-by-Call und Preselection auch bei All-IP-Anschlüssen möglich. Dies gilt auch für die mit der DTAG verbundenen Unternehmen Congstar und T-Systems. Davon profitieren sowohl Bestands- als auch Neukunden der Telekom. Die Maßnahme ist laut Bundesnetzagentur unverzüglich umzusetzen.

In den Beschlussgründen hält die Bundesnetzagentur die von der DTAG geforderte Umsetzungfrist von neun Monaten für „nicht nachvollziehbar“. Nach Ansicht der Behörde sei es technisch relativ unproblematisch, die Entscheidung umzusetzen. Zur Begründung verweist sie auf die Implementierung in der Schweiz. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass jeder Kunde einen rechtlichen Anspruch habe, Call-by-Call am IP-Anschluss in Anspruch nehmen zu können.

Die Telekom hat bereits angekündigt, eine Studie vorzulegen, die das Gegenteil belegt. Ihrer Ansicht nach lassen sich Call-by-Call und Preselection bei der neuen IP-Technologie nur mit hohem technischen Aufwand umsetzen. Außerdem kann sie gegen den Beschluss innerhalb von vier Wochen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage erheben.

Die Telekom hat Endkunden zwei Jahre lang bei All-IP-Anschlüsse die Betreiberauswahl verwehrt. „Ohne Call-by-Call hätte es den Erfolg der TK-Liberalisierung im Festnetzbereich mit den heute schon gewohnten niedrigen Endkundenpreisen nie gegeben“, sagt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Telekom-Wettbewerberverbandes VATM.

Er begrüßt die Entscheidung verständlicherweise. Seiner Ansicht nach gebe es insbesondere in den Regionen ohne Betreibervorauswahl kaum eine Alternative. Dort müssten Verbraucher die Preise der DTAG einfach akzeptieren. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hatte sich in der Vergangenheit bei der Bundesnetzagentur ebenfalls wiederholt dafür ausgesprochen, die Deutsche Telekom zügig dazu zu verpflichten, die Betreiberauswahl anzubieten.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Google schließt Zero-Day-Lücke in Chrome

Von ihr geht ein hohes Risiko aus. Angreifbar sind Chrome für Windows, macOS und Linux.

3 Tagen ago

KI erkennt Emotionen in echten Sportsituationen

Forschende des KIT haben ein Modell zur Emotionsanalyse entwickelt, das affektive Zustände ähnlich genau wie…

3 Tagen ago

Ermittlern gelingt weiterer Schlag gegen Ransomware-Gruppe LockBit

Sie decken die Identität des Kopfs der Gruppe auf. Britische Behörden fahnden mit einem Foto…

4 Tagen ago

Apple stellt neuen Mobilprozessor M4 vor

Er treibt das neue iPad Pro mit OLED-Display an. Apple verspricht eine deutliche Leistungssteigerung gegenüber…

5 Tagen ago

Cyberabwehr: Mindestens zwei kritische Vorfälle pro Tag

Davon entfällt ein Viertel auf staatliche Einrichtungen und 12 Prozent auf Industrieunternehmen.

5 Tagen ago

Tunnelvision: Exploit umgeht VPN-Verschlüsselung

Forscher umgehen die Verschlüsselung und erhalten Zugriff auf VPN-Datenverkehr im Klartext. Für ihren Angriff benötigen…

5 Tagen ago