Laut einer Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur muss die Deutsche Telekom AG die sogenannte Betreiberauswahl auch bei neuen All-IP-Anschlüssen anbieten. Damit sind Call-by-Call und Preselection auch bei All-IP-Anschlüssen möglich. Dies gilt auch für die mit der DTAG verbundenen Unternehmen Congstar und T-Systems. Davon profitieren sowohl Bestands- als auch Neukunden der Telekom. Die Maßnahme ist laut Bundesnetzagentur unverzüglich umzusetzen.
In den Beschlussgründen hält die Bundesnetzagentur die von der DTAG geforderte Umsetzungfrist von neun Monaten für „nicht nachvollziehbar“. Nach Ansicht der Behörde sei es technisch relativ unproblematisch, die Entscheidung umzusetzen. Zur Begründung verweist sie auf die Implementierung in der Schweiz. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass jeder Kunde einen rechtlichen Anspruch habe, Call-by-Call am IP-Anschluss in Anspruch nehmen zu können.
Die Telekom hat bereits angekündigt, eine Studie vorzulegen, die das Gegenteil belegt. Ihrer Ansicht nach lassen sich Call-by-Call und Preselection bei der neuen IP-Technologie nur mit hohem technischen Aufwand umsetzen. Außerdem kann sie gegen den Beschluss innerhalb von vier Wochen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage erheben.
Die Telekom hat Endkunden zwei Jahre lang bei All-IP-Anschlüsse die Betreiberauswahl verwehrt. „Ohne Call-by-Call hätte es den Erfolg der TK-Liberalisierung im Festnetzbereich mit den heute schon gewohnten niedrigen Endkundenpreisen nie gegeben“, sagt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Telekom-Wettbewerberverbandes VATM.
Er begrüßt die Entscheidung verständlicherweise. Seiner Ansicht nach gebe es insbesondere in den Regionen ohne Betreibervorauswahl kaum eine Alternative. Dort müssten Verbraucher die Preise der DTAG einfach akzeptieren. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hatte sich in der Vergangenheit bei der Bundesnetzagentur ebenfalls wiederholt dafür ausgesprochen, die Deutsche Telekom zügig dazu zu verpflichten, die Betreiberauswahl anzubieten.
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