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BIU wehrt sich gegen Verschärfung des Jugendschutzes bei Computerspielen

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. (BIU) wendet sich gegen die nach der nach dem Amoklauf an der Schule in Winnenden erhobenen Forderungen der CDU-CSU-Bundestagsfraktion nach einer Verschärfung des Jugendschutzes und strengeren Regelungen für das Zustandekommen der Alterskennzeichnungen. Diese Maßnahmen seien „vollkommen unangemessen und nicht zielführend“. Der BIU hält die bestehenden gesetzlichen Regelungen für ausreichend. Seiner Ansicht nach sei lediglich der Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern, um eine altersgerechte Abgabe von Computer- und Videospielen an Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.

Hans-Peter Uhl, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU-CSU-Fraktion, begründet die Forderungen damit, dass nach Expertenurteil eine hohe Zahl von Alterskennzeichnungen zu lax vergeben worden sei. Uhl kritisiert zudem, dass die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) auch durch das 2008 reformierte Jugendschutzgesetz die Auslegungshoheit und das Vorgriffsrecht gegenüber der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) behalte: „Wenn eine Alterskennzeichnung erst einmal vorgenommen worden ist, ist dieses Prüfergebnis bindend – auch die Bundesprüfstelle kann keine Indizierung mehr verhängen.“

Als Beispiel führt Uhl an, dass das von dem 17-jährigen Amokläufer favorisierte Spiel „Counter-Strike“ in der deutschen Version von der USK bereits ab 16 Jahren freigegeben ist.

Der BIU kontert, dass die Tatsache, dass der Täter im Besitz von Computerspielen war, nicht weiter verwunderlich ist, da Computerspiele ein fester Bestandteil der Jugendkultur seien. „Der tragische Vorfall von Winnenden deutet hingegen auf einen komplexen Tathintergrund hin. Es steht zu vermuten, dass insbesondere die psychische Kondition und das soziale Umfeld des Täters wichtige Faktoren darstellen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien und der Tat von Winnenden ist nach derzeitigen Informationen nicht erkennbar“.

Aus Sicht des BIU ist „im vorliegenden Fall kein Versagen des Jugendschutzes festzustellen.“ Der Verband warnt davor, den Blick auf die eigentlichen Tatumstände durch eine „unsachliche Debatte“ über ein Verbot von sogenannten Killerspielen zu verstellen. Die aktuelle Gesetzeslage verbiete bereits heute die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Computer- und Videospielen.

Auch die bereits in der Vergangenheit von einigen Politikern geforderte staatliche Kontrolle der Alterskennzeichnung sei bereits seit der Novelle des Jugendschutzgesetzes 2003 gesetzlich bindend: „Die Alterskennzeichnung selbst ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt, der von den Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen wird. Dabei kennzeichnen die Obersten Landesjugendbehörden solche Spiele nicht, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden könnten.“

Deutschland verfüge im weltweiten Vergleich über das engmaschigste Jugendschutzsystem im Bezug auf Computer- und Videospiele. „Ein generelles Verbot von Spielen für Erwachsene käme einer Zensur gleich, welche angesichts der komplexen staatlichen Kontrollmechanismen nicht gerechtfertigt wäre“, so der Verband der Spieleindustrie.

Hans-Peter Uhl, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU-CSU-Fraktion (Bild: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag).
ZDNet.de Redaktion

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