Die Universal Music Group (UMG) will in den USA vor Gericht durchsetzen, dass das Weiterverkaufen, aber auch das Wegwerfen von CDs in Zukunft als Copyright-Verletzung gilt. Im Rahmen eines Prozesses gegen Troy Augusto, der angeklagt wurde, weil er Promo-CDs auf Ebay verkauft hatte, argumentierte Universal-Anwalt Russell Frackman, eine verschenkte oder weggeworfene CD sei ein Fall von „nicht genehmigter Verbreitung“.
Der „First Sale Doctrine“ zufolge, die in etwa dem deutschen Erschöpfungsgrundsatz entspricht, gilt die Kontrolle des Rechteinhabers über die Verbreitung einer Kopie nur so lange, bis diese einmal rechtmäßig in Umlauf gebracht wurde. Allerdings greift die First Sale Doctrine laut Frackman in diesem Fall nicht: Die CDs hätten von Augusto nicht angeboten werden dürfen, weil der Musikkonzern sie ihm nicht verkauft habe.
Das Label vertritt vor Gericht die Ansicht, dass die Rechte an den Promo-CDs auch nach der Weitergabe an Radiostationen oder Journalisten beim Unternehmen bleiben. Die Empfänger hätten nur eine Lizenz zur Nutzung des Materials, so das Argument von Universal.
Darüber hinaus sei im Falle der Unverkäuflichkeit aber auch das Verschenken und Wegwerfen, das Augusto als Alternative zum Verkauf in Erwägung gezogen hatte, eine Urheberrechtsverletzung. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) befürchtet, dass eine Durchsetzung von Frackmans Argumenten auch Folgen für jeden durchschnittlichen Verbraucher hätte. Daher hat die Organisation die Verteidigung des angeklagten Augusto übernommen. Sie will verhindern, dass Universal die First-Sale-Doktrin aushebelt.
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