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Elektronische Wahlmaschine erst ab 2010 im Einsatz

Senatorin Dianne Feinstein hat angekündigt, dass die unter dem sogenannten Wahlintegritätsgesetz (Ballot Integrity Act) verlangten elektronischen Wahlmaschinen erst ab 2010 zum Einsatz kommen werden. Ursprünglich sollten sie bereits ab 2008 zur Verfügung stehen. Das umstrittene Gesetz verlangt, dass die Identität der Wähler zusätzlich anhand eines Papierstreifens verifiziert wird.

„Indem wir die Einführung der neuen Maschinen etwas hinauszögern, haben wir mehr Zeit, uns mit den Reformverteidigern und den lokalen und staatlichen Abgeordneten zu einigen, wie das Gesetz genau umgesetzt werden soll“, erklärte Feinstein. Die wählerspezifischen Papierstreifen sollen als Stimmnachweis dienen und den bei elektronischen Wahlen verwendeten Softwarecode ersetzen.

Wahlbeobachter argumentieren schon seit langem, dass Papierstimmzettel der sicherste Nachweis für die Wähler seien. Zudem hat sich mehrfach erwiesen, dass Touchscreen-Maschinen anfällig für Störungen und Defekte sind.

Der Gesetzesentwurf ist umstritten. Kritiker sagen, dass die Intention, die Wahlen transparenter und sicherer zu machen, lobenswert sei. Aber die Frage bliebe, ob die Papierstreifen die richtige Methode sind. Bei den letzten US-Präsidentschaftswahlen hatte das manuelle Zählen der Stimmzettel zu großem Vertrauensverlust auf Seiten der Wähler geführt hatte.

Michael Shamos, Professor für Informatik an der Carnegie Mellon Universität, mahnte die Politiker, sich nicht vorzeitig für die Papierzettelmethode einnehmen zu lassen. Laut Statistik falle eine von fünf elektronischen Maschinen mit angeschlossenem Drucker zur Erstellung der Papierstreifen am Wahltag aus. Das sei doppelt so viel wie bei den Maschinen ohne Papier. Weiterhin würden derzeit neue papierlose Lösungen getestet, wie der „mechanische Zeuge“. Dieses Gerät zeichnet die Stimmabgabe des Wählers auf und bildet sie auf einem separaten Bildschirm ab, um so den korrekten Vorgang zu überprüfen.

ZDNet.de Redaktion

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