Die virtuelle Welt Second Life wird immer mehr zum Tummelplatz für Internetkriminelle. Wie eine Studie der Agentur P4M meldet, nehmen die Rechtsverletzungen in Second Life stetig zu. Mittlerweile sind 59 Prozent der Marken in der virtuellen Welt gefälscht. Darunter befinden sich so bekannte Namen wie Puma, Louis Vuitton und Nike. Viele Second-Life-Nutzer verletzen die Urheber- und Markenrechte von Unternehmen, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Laut Untersuchung fehlen häufig Impressum, AGB sowie Umtausch- und Widerrufsrechte.
„Second Life als virtueller Raum kennt eigentlich keine eigene Rechtsordnung. Je nach Verstoß ist meist nicht einmal klar, welches Gesetz genau zum Tragen kommt“, sagt Gregor Schütze, Mitarbeiter des Europäischen Zentrums für E-Commerce und Internetrecht (E-Center ). Grundsätzlich gelten bei Markenrechtsverletzungen im Internet die Landesgesetze. Die Schwierigkeit bei Second Life sei jedoch die Verfolgung und das Ausforschen der Kriminellen.
P4M hat 44 zufällig ausgewählte Konzerne aus verschiedenen Branchen in Second Life untersucht. 23 Prozent davon sind offiziell in der virtuellen Welt vertreten. Dazu zählen etwa Dell und Mazda. Ein Großteil davon – 70 Prozent – ist ausschließlich mit einer Repräsentanz aktiv. Nur 30 Prozent haben einen eigenen, virtuellen Shop eröffnet. Darunter befinden sich unter anderem Reebok, Adidas und Sony BMG. 18 Prozent der untersuchten Unternehmen sind überhaupt nicht in Second Life vertreten. Bei der Suche nach dem Rest wurde deutlich, dass 59 Prozent in Second Life zwar zu finden sind, jedoch nur als Fälschungen.
Derzeit ist es schwierig für die Unternehmen, sich umfassend vor dem Missbrauch des eigenen Namens zu schützen. Allein die technische Umsetzung eines Impressums oder einer Datenschutzerklärung ist in der 3D-Welt komplizierter als auf herkömmlichen Webseiten. Denn dort genügt ein zweidimensionales Fenster, das sich auf einen Klick öffnet. In Second Life müsste das Unternehmen sich eine Präsentationsform ausdenken – zum Beispiel ein dreidimensionales Schild auf dem eigenen Grundstück aufstellen. Laut P4M gibt es jedoch keine Patentlösung: Dafür ist die Problematik noch zu neu. „Das Phänomen der virtuellen Welten ist noch so jung, dass die Juristen einfach noch keine passenden Antworten gefunden haben“, sagt Schütze.
Der Bericht zeigt bereits nutzbare Angriffsanwendungen und bewertet die Risiken, die davon ausgehen.
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