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US-Aufsichtsbehörde untersucht Google-Doubleclick-Deal

Die US-Bundesbehörde Federal Trade Commission (FTC) hat kartellrechtliche Voruntersuchungen gegen den Google-Doubleclick-Deal eingeleitet. Die Untersuchung des 3,1 Milliarden Dollar schweren Kaufs von Doubleclick durch Google hatte bereits Ende vergangener Woche begonnen, wie die „New York Times“ unter Berufung auf einen Manager aus der Branche, der nicht genannt werden wollte, berichtet. Die Aufsichtsbehörde nahm dazu bislang keine Stellung, da sie laufende Verfahren nicht kommentiere.

Kartellrechts-Experten rechnen in wenigen Wochen oder sogar Tagen mit einer Entscheidung der FTC, ob die Untersuchungen vertieft werden. Google zeigt sich überzeugt, dass der Deal der Untersuchung Stand halten werde. Der Fall ging an die FTC, die sich auch mit Datenschutzangelegenheiten befasst, und nicht an das US-Justizministerium. Beide Bundesbehörden teilen sich die Bearbeitung kartellrechtlicher Fälle.

Der Doubleclick-Kauf Mitte April hat sowohl Datenschützer als auch Mitbewerber wie Microsoft auf den Plan gerufen, die gegen den Deal Beschwerde einreichten. Google speichert die eingegebenen Suchbegriffe der Nutzer, während Doubleclick verfolgt, welche Webseiten User besuchen. Eine Kombination dieser Daten würde „einem Unternehmen mehr als jedem anderen den Zugang zu mehr Information über die Internetaktivitäten von Verbrauchern geben“, lautet die Begründung der Beschwerdeführer.

„Die Bedenken der Datenschützer sind berechtigt“, sagt Frank Pallas, wissenschaftlicher Mitarbeiter für das Fachgebiet Informatik und Gesellschaft an der TU Berlin. Er sehe jedoch keine große Zeitenwende, sondern die Fortführung der Firmenpolitik seit mehreren Jahren: „Das Geschäftsmodell Googles baut schließlich darauf auf, den Nutzer gut zu kennen“. Google habe das Potenzial, zum Anbieter zu werden, der weltweit am meisten über die Menschen weiß. „Aber das muss nicht unbedingt etwas Schlechtes sein“, meint Pallas. Überraschend sei allerdings, dass Google trotz der in Fachkreisen schon lange verbreiteten Bezeichnung Datenkrake nach wie vor ein so gutes Image in der Öffentlichkeit habe.

Auch in der Europäischen Union eckt Google mit der Abspeicherung von Nutzerdaten an. So hatte die Gruppe Article 29, eine Arbeitsgruppe aus EU-Datenschutzexperten, Google dazu aufgefordert, die Aufbewahrung der Suchanfrage-Daten zu rechtfertigen.

ZDNet.de Redaktion

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