Linux-Erfinder Linus Torvalds zweifelt am Nutzen des eben veröffentlichten, zweiten Entwurfs der überarbeiteten General Public License (GPL). Seine Bedenken gelten einer Klausel, die das Digital Rights Management für Musikdateien und Filme betrifft.
Während die aktuelle GPL-Version 2 festlegt, dass jede Änderung im Quellcode öffentlich gemacht werden muss, geht Version 3 einen Schritt weiter. Laut Torvalds sollen nun nicht nur die Software-Änderungen bekannt gegeben werden, sondern auch hardwarerelevante Elemente.
Die Free Software Foundation argumentiert, sie wolle die Lizenzbestimmungen modernisieren, an der Philosophie der Open-Source-Software dürfe jedoch nicht gerüttelt werden. Sie will daher verhindern, dass Hardware-Hersteller via DRM nur ganz bestimmte Software auf ihren Geräten einsetzen. Torvalds dagegen meint, dass Hardware-Hersteller, wenn sie Geschäfte machen wollen, genau diese Möglichkeit zugestanden werden muss.
Ein konkretes Beispiel wäre Tivo: Dort wird Linux im „Personal Video Recorder“ genutzt, die Hardware erfordert jedoch eine signierte Version von Linux und verbietet Code-Änderungen.
Linux selbst wird wahrscheinlich durch die Änderungen in GPL Version 3 nicht betroffen sein. Torvalds hat sich explizit dafür ausgesprochen, den Betriebssystem-Kernel unter Version 2 zu lizenzieren, nicht Version 2 oder höher, wie die Free Software Foundation vorschlägt.
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