Enttäuscht hat sich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) über das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) zur Lizenzierung von Klingeltönen gezeigt. Dieses hat heute entschieden, dass der Klingeltonanbieter Telemedia an den Musikverlag EMI Music Publishing direkte Lizenzgebühren zahlen muss.
Dies soll zusätzlich zu den bereits anfallenden Lizenzzahlungen an die Musikverwertungsgesellschaft GEMA geschehen. „Leider hat das OLG die ungerechte Doppel- und Dreifachlizenzierung in Deutschland nicht abgeschafft“, kommentierte Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms den Richterspruch. Das Urteil werde jedoch nicht rechtskräftig werden, da Telemedia bereits angekündigt hat, in Revision zu gehen. Dann muss der Bundesgerichtshof (BGH) über diese grundsätzliche Frage entscheiden.
Die Anbieter von so genannten mono- und polyphonen Klingeltönen müssen derzeit zusätzlich zur GEMA-Lizenz eine direkte Lizenzgebühr an die Musikverlage bezahlen. Damit gehen insgesamt 30 Prozent ihrer Erlöse als Lizenzgebühren an Komponisten, Texter und Musikverleger. Bei den immer beliebteren Realtone-Klingeltönen muss ein weiterer Anteil des Umsatzes an Sänger und Musiker oder deren Plattenfirmen gehen. „Erhalten die Musikverlage ihre Forderungen auch hier aufrecht, würden die Lizenzen für Realtones bald bis zu 60 Prozent des Umsatzes an Klingeltönen ausmachen“, so der Bitkom.
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