Freenet hat ein weiteres Mal eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom erwirkt. Das Unternehmen wirft dem Marktführer „unzulässige Datenverwendung“ vor.
Laut der Verfügung des Landgerichtes Kiel darf der Ex-Monopolist die von Freenet übermittelten Daten zur Preselection-Umstellung nur zweckgebunden für die Auftragsbearbeitung verwenden. Es sei der Telekom „ab sofort untersagt, diese Daten stattdessen dafür zu verwenden, mit Preselection-Kunden von Freenet in Kontakt zu treten, um eigene Verbindungsleistungen anzubieten oder zu bewerben“.
Ausschließlich die DTAG kann die Umstellung von Preselection-Kunden bei einem Anbieterwechsel vornehmen. Genau hier liegt laut Freenet das Problem. „Der Datenmissbrauch durch die Telekom ist hierbei unhaltbar – wir setzen uns vehement dagegen zur Wehr“, so die Freenet-Juristin Franziska Oelte.
Bereits im April hat das Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung von Freenet gegen die Deutsche Telekom erlassen. Im damaligen Fall wurden Kunden ohne deren Einverständnis von der Telekom angerufen, und angeblich in einen anderen Telefontarif umgestellt.
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