Telefon-Rückwärtssuche: So bleibt der Datenschutz gewährt

Vor wenigen Tagen ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten. Tief versteckt im Gesetzeswerk ist ein Passus zu finden, der es in sich hat – nach einem jahrelangen Verbot ist ab sofort die umstrittene Invers-Suche wieder erlaubt. Somit ist es möglich, zu einer Telefonnummer den passenden Namen samt Adresse zu finden.

Im dritten Absatz des Paragrafen 105 des neuen Gesetzestextes heißt es wörtlich: „Die Telefonauskunft von Namen oder Namen und Anschrift eines Teilnehmers, von dem nur die Rufnummer bekannt ist, ist zulässig, wenn der Teilnehmer (…) nicht widersprochen hat.“ Im Klartext: Wer seinem Telefonprovider nicht klarmacht, dass er aus der Auskunft gestrichen werden möchte, der ist automatisch für die Invers-Suche freigeschaltet. Dies betrifft natürlich nur Telefonkunden, die schon bislang in der Auskunft gelistet waren.

Nach ZDNet-Recherchen haben die großen Auskunftdienste wie Telegate, Telekom oder Telix den Service noch nicht freigeschaltet. Der Grund: Derzeit werden die Telefonkunden über den neuen Dienst informiert und erhalten Informationen, wie sie Ihre Nummer für die Auskunft sperren können. Bei Telix rechnet man damit, dass der Service „in wenigen Wochen starten wird“.

Wer auf seinen Datenschutz bedacht ist, sollte sich sputen. Zwar setzt T-Info die Änderungswünsche in seinem Portal Teleauskunft.de innerhalb weniger Tage durch. Genauso schnell agiert auch die telefonische Auskunft. Allerdings sind damit längst nicht alle Lücken sofort geschlossen. So gibt es eine Reihe Dritt-Anbieter, die ebenfalls eine Inverssuche anbieten. Ein weiteres Problem stellen Telefonbuch-CD-ROMs dar – diese werden nur zweimal im Jahr aktualisiert. Ist der Datensatz dort erstmal veröffentlicht und verkauft, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.

ZDNet.de Redaktion

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