In Kalifornien gibt es ernsthafte Auseinandersetzungen um die Durchfühung der im November anstehenden Präsidentschaftswahlen. Am 30. April hatte Staatssekretär Kevin Shelley eine Vorschrift erlassen, wonach mit Touch-Screen ausgestattete Wahlmaschinen von Diebold in vier Bezirken verboten sind und Geräte anderer Hersteller in zehn weiteren Bezirken solange nicht eingesetzt werden können, bis neue Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
Vertreter des Bezirks San Bernardino haben aber inzwischen klar gemacht, dass ihre von Sequoia Voting Systems hergestellten Geräte für die anstehenden Wahlen eingesetzt werden sollen. „Der Staatssekretär hat die Geräte in ihrer jetzigen Form bereits vor den Wahlen vom 2. März 2004 zertifiziert. Seitdem ist aber nichts passiert, was Fragen bezüglich der Leistung und Zuverlässigkeit der Systeme aufwerfen würde“, heißt es in einer Erklärung.
Neben San Bernardino wehrt sich auch der Bezirk Riverside gegen Shelleys Order. Riverside hat am vergangenen Freitag eine Klage gegen den Staatssekretär eingereicht, da ein Verbot der Wahlmaschinen dazu führe, dass Blinde nicht unbeobachtet wählen können. Die Wahlmaschinen bieten dagegen die Funktion, die zur Wahl stehenden Kandidaten vorzusprechen.
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