Categories: Unternehmen

Urteil: Meinungsfreiheit schützt DeCSS

Am Freitag hat ein kalifornisches Berufungsgericht das letzte Wort im letzten US-Prozess um das DVD-Entschlüsselungsprogramm DeCSS gesprochen. Dem jüngsten Urteil zufolge war eine gerichtliche Verfügung der niedrigeren Instanz nicht rechtens, da sie das Recht auf freie Meinungsäusserung beschnitten hätte. Vor vier Jahren musste der Beklagte Andrew Bunner den Quellcode des Programms DeCSS von seiner Webseite entfernen.

Die „DVD Copy Control Association“ hatte damals geklagt, dass ihre Geschäftsgeheimnisse durch das Posting verletzt worden seien. Doch auch das erkannten die Berufungsrichter jetzt nicht an: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung durch Bunner sei die CSS-Verschlüsselung kein Geheimnis mehr gewesen. DeCSS war von dem Norweger Jon Lech Johansen geschrieben worden, der nach langen Prozessen im letzten Jahr endgültig freigesprochen wurde.

Der jüngste DeCSS-Prozess war mit Spannung beobachtet worden, da er neben dem in den USA geltenden Grundrecht auf freie Meinungsäusserung auch die Frage der Rückentwicklung klären sollte. Die drei Richter befanden dieses „reverse engineering“ jetzt als zulässig, wenn Programmierer dadurch Einblick in proprietäre Technologien erhalten können. So interpretiert das Urteil jedenfalls der Anwalt Bunners, Allon Levy: „Das Gericht hat festgestellt, dass reverse engineering vermutlich legal ist, was die Kläger bis aufs Messer bekämpft hatten.“

Die Richter stellten jedoch auch fest, dass es weiterhin nicht legal sei, den DeCSS-Quelltext zu veröffentlichen. Stattdessen ging es in diesem Prozess vor allem um die Massnahmen, die Unternehmen treffen müssen, deren geheimgehaltene Technologien in die Öffentlichkeit gelangt sind. Im Falle von DeCSS sei eine einstweilige Verfügung aber nicht angebracht gewesen, da sie die Meinungsfreiheit des Beklagten beschnitten hätte.

Der Streit um den Kopierschutz von DVD-Videos ist damit aber noch nicht vom Tisch. Laut einem anderen aktuellen Richterspruch ist es auch in den USA weiterhin illegal, Werkzeuge zum Umgehen von Kopierschutzmassnahmen zu verbreiten. In der vergangenen Woche hatte die Filmindustrie gegen den Hersteller von DVD-Kopierprogrammen 321 Studios gewonnen – das Unternehmen muss seine Programme wie „DVD X Copy Xpress“ jetzt aus dem Handel entfernen. Grundlage für diese Richterentscheidung war der „Digital Copyright Millenium Act“ (DCMA), der in den USA ebenso umstritten ist wie das seit 2003 gültige neue deutsche Urheberrecht.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Gefahren im Foxit PDF-Reader

Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.

11 Stunden ago

Bitdefender entdeckt Sicherheitslücken in Überwachungskameras

Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.

11 Stunden ago

Top-Malware in Deutschland: CloudEye zurück an der Spitze

Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…

11 Stunden ago

Podcast: „Die Zero Trust-Architektur ist gekommen, um zu bleiben“

Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…

1 Tag ago

Google schließt weitere Zero-Day-Lücke in Chrome

Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…

1 Tag ago

Hacker greifen Zero-Day-Lücke in Windows mit Banking-Trojaner QakBot an

Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…

1 Tag ago