Als Strafmaß forderten die Bundesstaaten ein „Windows light“ ohne Komponenten wie Internet Explorer oder Windows Media Player sowie eine teilweise Offenlegung des Windows-Quellcodes (ZDNet berichtete). Die US-Justiz dagegen fordert in der Einigung weit weniger drastische Änderungen an der Software des Konzerns. Microsoft seinerseits drohte, bei Verhängung rigoroserer Strafen seine Betriebssysteme Windows XP und Windows 2000 ganz vom Markt zu nehmen (ZDNet berichtete ausführlich).
Im April 2002 kam der Kartellrechtsprozess nach vier Jahren wieder an Ausgangspunkt an. Experten sollten darüber Auskunft geben, ob Komponenten aus dem Betriebssystem Windows entfernt werden können. Das war Teil der Änderungsvorschläge, die im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit dem US-Justizministerium angedacht waren. Richterin Colleen Kollar-Kotelly musste nun überprüfen, ob die Vorschläge in Öffentlichem Interesse und praktizierbar waren.
Der Informatik-Professor Andrew Appel von der Princeton University erklärte damals: „Es ist meine Überzeugung, dass die vorgeschlagenen Änderungen potentiell möglich sind. Zum Teil hat Microsoft diese Änderungen bei der Entwicklung des Windows Embedded-Betriebssystems bereits selbst vorgenommen.“ Theoretisch könne beispielsweise der Windows Media Player gegen das Pendant von Real Networks ausgetauscht werden, ebenso verhalte es sich mit dem Browser. Erneut widersprach Microsoft. Sprecher Jim Desler erklärte: „Das funktioniert nicht. Sie können keine modulare Version von Windows entwickeln. Sie können keinen Code herausnehmen, ohne das System zu verkrüppeln“.
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