Wegen Insiderhandels ist der Gründer der insolventen Infomatec AG, Gerhard Harlos, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Dies teilte das Augsburger Landgericht mit.
Der einstige Börsenstar des Neuen Marktes hatte in dem Verfahren ein Teilgeständnis abgelegt. Geprellte Anleger können nach Ansicht von Aktionärsschützern nun möglicherweise auf Schadenersatz hoffen. Das Gericht verurteilte den 42-jährigen Harlos zudem zu einer Geldstrafe von 9000 Euro. Das beschlagnahmte Vermögen von 380.000 Euro, darunter eine Luxuslimusine im Wert von 100.000 Euro, fällt an den Staat.
Harlos hatte eingeräumt, in Zeiten des Börsenbooms Aktien im Wert von mehr als 15 Millionen Euro nach falschen Börsenmeldungen und unterlassenen Gewinnwarnungen verkauft zu haben, um einem erwarteten Kurssturz zuvor zu kommen. Der mitangeklagte zweite Firmengründer Alexander Häfele beharrte dagegen auf seiner Unschuld. Gegen ihn wird am Dienstag weiter verhandelt. Nach dem Strafurteil gegen Harlos steigen nach Ansicht des Münchner Rechtsanwalts Klaus Rotter auch die Chancen von Kleinanlegern auf Schadenersatz. Rotter sagte dem Berliner „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe), der Firmengründer habe zugegeben, dass es seiner Firma schlechter ging als öffentlich bekannt war, ohne die Aktionäre zu informieren. „Für Anleger, die ihre Aktien Anfang 1999 und Anfang 2000 gekauft haben, haben sich die Chancen auf Schadenersatz jetzt deutlich verbessert.“
Rotter hatte bereits im August Zivilklagen beim Landgericht Augsburg eingereicht. Das Gericht hatte in einem Musterprozess einem geschädigten Infomatec-Anleger bereits Recht gegeben. Das Oberlandesgericht München hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.
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