Provider könnten in Kürze Probleme mit ihren Kunden bekommen: Logfiles reichen als Beweis für den Datenverkehr nicht aus, wenn Provider ein bestimmtes Trafficvolumen in Rechnung stellen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (OLG Düsseldorf vom 26.02.03, Az.18 U 192/02).
Konkret ging es in dem Prozess um einen Providervertrag, der eine monatliche Pauschale für zwei Gigabyte Traffic vorsah. Bei erhöhtem Datenverkehr sollten „zusätzliche Gebühren in Höhe von sechs Cent je Megabyte anfallen. Als der Provider dem Kunden für „Extra-Traffic“ eine Rechnung über 14.144,69 EUR übersandte, bestritt dieser die Richtigkeit der Abrechnung und verweigerte die Zahlung.
Der Provider wiederum verwies vor Gericht auf die automatisch erstellten Logfiles, aus denen sich das in Rechnung gestellte Datenvolumen ergab. Die Richter ließen sich von der Zuverlässigkeit der Logfiles jedoch nicht überzeugen. Es stehe nicht fest, dass die Logfiles den Datenverkehr „fehlerfrei aufzeichnen“.
Man müsse berücksichtigen, dass es sich bei dem Internet „um ein relativ junges Geschäftsfeld in einer komplexen technischen Umgebung“, urteilten die Juristen weiter. Für die Erfassung, Messung und Aufzeichnung des Datenverkehrs hätten sich noch keine bewährten technischen Standards herausgebildet. Die Logfiles begründeten daher keinen Anscheinsbeweis für die Trafficmenge. Der Provider müsse die Logfiles nicht nur vorlegen, sondern auch deren Richtigkeit beweisen.
„Die praxisfernen Anforderungen, die das Gericht setzt, sind ein herber Schlag für die Providerbranche“, kommentierte jetzt Rechtsanwalt Niko Härting den Richterspruch. Wenn sich die Auffassung der Düsseldorfer Richter durchsetze, würden Provider auf vielen Rechnungen sitzen bleiben, da die Richtigkeit der Logfiles schwer zu beweisen sei.
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