Im Oktober 2002 wurde von der EU-Kommission ein Netz unabhängiger Sachverständiger im Bereich Grundrechte eingerichtet. Dieses Gremium hat nun dem Kommissar für Justiz und Inneres António Vitorino seinen ersten Bericht übergeben. Die Sachverständigen prüfen darin die Anti-Terrormaßnahmen der Mitgliedstaaten auf eventuelle Grundrechtsverletzungen.
Der Bericht beklagt die mangelnde Information ausländischer Strafgefangener über ihre Rechte im Mitgliedsstaat. Außerdem zeigt er, dass die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten sich in Bezug auf moderne Formen der Sklaverei auseinander entwickeln, und dass ein Konflikt zwischen dem Recht auf Datenschutz und dem Zugang zu Dokumenten entsteht.
Die Kommission hatte das Netz unabhängiger Sachverständiger für Grundrechte auf Wunsch des Europäischen Parlaments eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Praktiken der innerstaatlichen Behörden im nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Kontext auf die Einhaltung der Grundrechte zu prüfen. Im Anschluss geben die Sachverständigen Empfehlungen an die Gemeinschaftsorgane.
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Der Bericht zeigt bereits nutzbare Angriffsanwendungen und bewertet die Risiken, die davon ausgehen.
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