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Kim Schmitz: 100.000 Euro Strafe

Das Amtsgericht München hat den Internet-Unternehmer Kim Schmitz am Montag wegen verbotenenen Insiderhandels mit Aktien zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Schmitz muss zudem als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen.

Das Gericht folgte mit diesem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem 28-Jährigen vorgeworfen, durch betrügerische Geschäfte mit Aktien des Unternehmens Letsbuyit.com (Börse Frankfurt: LBC) einen Kursgewinn von 1,192 Millionen Euro gemacht zu haben. Schmitz sagte im Anschluss an den Prozess, er werde sich „wahrscheinlich ins Ausland verabschieden“.

Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Regina Holstein sprach es für Schmitz, dass er ein umfangreiches Geständnis abgeliefert hatte und dass er bereits vier Monate in Untersuchungshaft saß. Unter anderem deshalb sei das Gericht unter der möglichen Höchststrafe von fünf Jahren geblieben. Zudem spreche eine „günstige Sozialprognose“ für Schmitz. Deshalb habe er trotz wiederholter Verurteilung nochmal eine Bewährungsstrafe bekommen können.

Schmitz hatte zum Auftakt des eintägigen Prozesses seine Unschuld beteuert. „Durch meinen Handel wurde keinerlei Schaden verursacht“, sagte der nach einer US-Fernsehfigur als „Dr. Kimble“ bekannt gewordene Jung-Unternehmer. Schmitz beklagte, er werde in der Öffentlichkeit wegen seines Lebensstils verurteilt, obwohl er juristisch unschuldig sei. In Deutschland sei noch nie für Insider-Handel eine Haftstrafe ausgesprochen worden. Bei ihm solle offenbar ein „Präzedenzfall“ geschaffen werden, sagte der gebürtige Kieler und beklagte sich über Erniedrigungen während seiner viermonatigen Untersuchungshaft in München.

Die Staatsanwaltschaft warf Schmitz vor, Anfang 2001 Aktien des insolventen Internet-Händlers Letsbuyit.com gekauft zu haben und anschließend mit einer Investitionszusage dessen Kurs zu einem Höhenflug verholfen zu haben. Tatsächlich stieg der Kurs nach Bekanntwerden der geplanten Investition um mehr als 100 Prozent, woraufhin Schmitz seine Aktien wieder verkaufte. Schmitz sagte, er habe das Geschäft für legal gehalten. Außerdem warf die Anklage ihm Kapitalanlagebetrug vor.

So habe Schmitz mögliche Investoren für eine von ihm geplante Aktiengesellschaft auf seiner Homepage mit falschen Angaben anlocken wollen. Schmitz war im Januar in der thailändischen Hauptstadt Bangkok festgenommen worden, wohin er nach eigenen Angaben aus Furcht vor Gläubigern aus der Zuhälter-Szene geflüchtet war. Kurz darauf war er nach München ausgeliefert worden. Dort saß er seitdem in U-Haft. Wegen seines Hangs zur Selbstinszenierung gilt das Schwergewicht als schillernde Szene-Figur.

Unter anderem sorgte er mit einer Riesenparty auf einer Yacht am Rande eines Formel-Eins-Rennens in Monaco vor einem Jahr für Schlagzeilen in der Boulevardpresse. Schmitz war damals mit einem Konvoi aus fünfzehn angemieteten Ferraris von München aus nach Monaco gefahren und hatte dort eine Woche lang mit Rotlichtgrößen, aber auch Geschäftsleuten gefeiert. Die Kosten für die Sause bezifferte er am Montag auf knapp 1,8 Millionen Euro.

Der frühere Computer-Hacker war 1997 bereits zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Damals war er in die Computer-Netze von verschiedenen Firmen und Behörden eingestiegen. Später verdiente Schmitz sein Geld damit, Unternehmen Schutzsoftware vor Hacker-Angriffen zu verkaufen.

ZDNet.de Redaktion

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