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Musikverbände wollen Kopieranleitungen verbieten lassen

„‚Schöner Wohnen‘ schreibt ja auch nicht, wie man am besten in ein Reihenhaus einbricht“ – mit diesen Worten begründet der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt, einen neuen Vorstoß der deutschen Musikverbände: Sie wollen angesichts Anleitungen zum Knacken von Kopierschutz Codes in Zeitschriften und im Web verbieten lassen. „Die Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutzsystemen werden immer dreister“, beklagt Gebhardt.

Gemeinsam appellieren die Verbände an Zeitungen und Zeitschriften, Kopierschutz (bei CDs wie bei DVDs und Software) auch schon heute zu respektieren, obwohl die Verpflichtung hierzu noch nicht im Gesetz verankert sei. „Der Handel steht mit dem Rücken zur Wand; wir verlieren täglich Kunden, die sich durch Brennen von Musik praktisch kostenlos selbst versorgen“, ist sich Michael Huchthausen (GdM) sicher.

Durch dieses Verhalten sei die Funktionsfähigkeit des Marktes „fundamental gestört“. Vor dem Hintergrund stark sinkender Tonträgerumsätze in Deutschland sehen sich „Hersteller, Verleger und Handel in einer immer bedrohlicher werdenden Situation“. Auch der Einsatz von Kopierschutzsystemen schaffe keine Verbesserung, solange sie straflos umgangen werden könnten.

„Eine ganze Reihe einschlägiger Computerzeitschriften werben sogar mit der Umgehung von Kopierschutzsystemen auf CDs und DVDs“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Verbände weiter. „In jedem Kiosk findet man einen Meter Zeitschriften, die schon auf der Titelseite mit diesem Thema werben“, so Michael Karnstedt vom Deutschen Musikverleger-Verband. Dadurch würde der Handel mit CDs massiv beeinträchtigt und die wirtschaftliche Ertragsfähigkeit von Musik dramatisch geschmälert.

Mit dem Verbot zur Umgehung von Kopierschutz müsse der deutsche Gesetzgeber einer europäischen Vorgabe folgen. Diese Maßnahme solle vor allem erreichen, dass Umgehungssoftware oder entsprechende Geräteumbauten in Deutschland künftig weder hergestellt noch beworben werden dürfen. Auch detaillierte Anleitungen zur Umgehung seien dann unzulässig.

ZDNet.de Redaktion

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