Richterin Florence-Marie Cooper hatte ein Einsehen mit Sonicblue: Sie billigte den Einspruch des Unternehmens gegen eine frühere Anordnung zur Spionage. Vor etwas mehr als einer Woche hatte Central District Court Magistrate Charles Eick befohlen, die Fernsehkonsum-Gewohnheiten der Sonicblue-Kunden zu überwachen. Dadurch solle herausgefunden werden, welche Sendungen sie aufzeichnen, kopieren und weiter versenden.
Cooper will nun am 3. Juni eine Anhörung beider Seiten durchführen. Geklagt hatten verschiedene Medien-Schwergewichte wie Disney (ZDNet berichtete laufend) wegen Sonicblues digitalen Videorekorders (DVR) ReplayTV.
Der Mickey Maus-Konzern verteidigte die Anordnung als mehr als gerechtfertigt. Sonicblue „muss lediglich anonyme Daten darüber abliefern, wie die kopiergeschützten Arbeiten der Kläger vervielfältigt und missbraucht werden“, so die Konzernsprecherin Michelle Bergman. „Durch die gelieferten Daten können keine Bezüge zu Individuen hergestellt werden.“ Der Sonicblue-Anwalt Laurence Pulgram von Fenwick & West widersprach umgehend: Man sei sehr wohl gehalten, individualisierte Daten zu sammeln.
Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.
Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.
Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…
Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…
Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…
Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…