Richterin Florence-Marie Cooper hatte ein Einsehen mit Sonicblue: Sie billigte den Einspruch des Unternehmens gegen eine frühere Anordnung zur Spionage. Vor etwas mehr als einer Woche hatte Central District Court Magistrate Charles Eick befohlen, die Fernsehkonsum-Gewohnheiten der Sonicblue-Kunden zu überwachen. Dadurch solle herausgefunden werden, welche Sendungen sie aufzeichnen, kopieren und weiter versenden.
Cooper will nun am 3. Juni eine Anhörung beider Seiten durchführen. Geklagt hatten verschiedene Medien-Schwergewichte wie Disney (ZDNet berichtete laufend) wegen Sonicblues digitalen Videorekorders (DVR) ReplayTV.
Der Mickey Maus-Konzern verteidigte die Anordnung als mehr als gerechtfertigt. Sonicblue „muss lediglich anonyme Daten darüber abliefern, wie die kopiergeschützten Arbeiten der Kläger vervielfältigt und missbraucht werden“, so die Konzernsprecherin Michelle Bergman. „Durch die gelieferten Daten können keine Bezüge zu Individuen hergestellt werden.“ Der Sonicblue-Anwalt Laurence Pulgram von Fenwick & West widersprach umgehend: Man sei sehr wohl gehalten, individualisierte Daten zu sammeln.
Der Bericht zeigt bereits nutzbare Angriffsanwendungen und bewertet die Risiken, die davon ausgehen.
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