Vor über zwei Jahren hatte die EU die Untersuchung aufgenommen (ZDNet berichtete), nun ist sie zu einem Ergebnis gekommen: Verbraucher, die digitale Dienstleistungen wie Software über das Internet gegen Bezahlung downloaden, müssen dafür künftig auch dann Mehrwertsteuer zahlen, wenn der Anbieter außerhalb der EU sitzt. Umgekehrt sollen EU-Firmen keine Mehrwertsteuer mehr in Rechnung stellen müssen, wenn sie an einen Kunden außerhalb der EU verkaufen. Das haben die EU-Wirtschafts- und Finanzminister am Dienstag in Brüssel beschlossen.
Die EU folgt damit einer Vorgabe der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die eine Besteuerung nach den Vorschriften im Verbrauchs-Land fordert. Die ab dem 1. Juli 2003 wirksamen Vorschriften sollen den Wettbewerbsnachteil abschaffen, unter dem bislang die Anbieter in den EU-Staaten leiden. So müssen sie auf den Preis ihrer digitalen Angebote wie Filme und Musik oder Radio- und TV-Programme unabhängig vom Wohnsitz des Empfängers die Mehrwertsteuer immer aufschlagen, Anbieter vom Weltmarkt dagegen nicht.
Für gewerbliche Nutzer innerhalb der EU ändert sich dagegen nichts: Sie zahlen bereits heute die Mehrwertsteuer auf digitale Dienste von Lieferanten außerhalb der EU.
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