Nach einem knapp dreijährigen Feldversuch will das Hamburger Finanzgericht nach eigenen Angaben ab 1. Mai ein E-Mail-Klageverfahren installieren. Es könnten alle an einem Gerichtsverfahren Beteiligten jetzt unabhängig von Post und Botendienst miteinander kommunizieren, stellte Justizsenator Roger Kusch das Projekt vor. Gerade bei Eilanträgen sei dies ein beachtlicher Vorteil.
„Durch die neue Technik können sie jetzt innerhalb von wenigen Stunden bearbeitet und dem Beklagten zugestellt werden.“ Das Internet-Gericht habe Zukunft, da es eine schnellere Bearbeitung biete und Kosten spare. Damit auch die Datensicherheit gewährleistet sei, würden beim elektronischen Rechtsverkehr am Finanzgericht Hamburg alle Sendungen verschlüsselt und digital signiert.
Die Nutzer sollen sich mit Hilfe einer Chipkarte und einer geheimen PIN-Nummer identifizieren, erklärte der Präsident des Finanzgerichts, Jan Grotheer. Der Datenschutzbeauftragte habe das Verfahren geprüft und als sicher beurteilt. An dem Feldversuch hätten sich 25 Rechtsanwälte und Steuerberater beteiligt. Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht.
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