Das Bundesverfassungsgericht (BVG) verhandelt heute über den Streit um die Verteilung von rund 50 Milliarden Euro, die Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) bei der Vergabe der UMTS-Mobilfunklizenzen im Sommer 2000 eingenommen hatte. Die unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind der Auffassung, dass die Länder an den Versteigerungserlösen des Bundes zur Hälfte beteiligt werden müssen.
Sie verweisen in ihrer Klage darauf, dass die Lizenznehmer die Milliarden-Gebühren für den künftigen Multimedia-Mobilfunk als Betriebsausgaben geltend machen können und den Ländern deshalb Steuerausfälle in Höhe von 14 Milliarden Euro entstehen.
Die UMTS-Lizenzen waren im Sommer 2000 von der Regulierungsbehörde versteigert worden. Den Erlös von rund 99 Milliarden Mark vereinnahmte der Bund (ZDNet berichtete laufend).
Aktuelles und Grundlegendes zum Universal Mobile Telecommunication System bietet ein News-Report zum Thema UMTS.
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