Ein US-Richter in Baltimore hat am vergangenen Freitag die gütliche Einigung von Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) mit etwa 100 Privatklägern abgelehnt. Der zuständige Bezirksrichter Frederick Motz erklärte in einem 21-seitigem Urteil, die umstrittene Vereinbarung zwischen dem Konzern und US-Schulen vom November über die Spende von Software, Trainingseinheiten und Bargeld in Höhe von über einer Milliarde Dollar (1,12 Milliarden Euro) sei wettbewerbsrechtlich fragwürdig.
Die Privatkläger hatten den Konzern beschuldigt, sein Betriebssystem Windows zu überteuerten Preisen zu verkaufen. Microsoft unterbreitete daraufhin das Angebot, mehr als 12.500 Schulen in den USA mit PCs und Software auszustatten, um die Sammelklage abzuwenden.
Die Konkurrenz hatte die Einigung als „Marketing-Gelegenheit für Microsoft“ kritisiert. Anfang der Woche war der Softwarekonzern bereits mit seinem Vorstoß vor einem US-Gericht gescheitert, einen monatelangen Aufschub in dem gegen ihn anhängigen Kartellverfahren zu erreichen (ZDNet berichtete).
Der Konzern wollte, dass der Prozess statt im März erst im Juli fortgesetzt wird. Die noch klagenden neun Bundesstaaten hatten dies abgelehnt. Microsoft hat sich in dem jahrelangen Streit um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zwar bereits mit der US-Bundesregierung gütlich geeinigt. Neun der ebenfalls klagenden Bundesstaaten lehnen diese Einigung aber ab.
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