Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland, Griechenland und Portugal Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil in diesen Ländern ein unfairer Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt herrsche. Eine vor einem Jahr vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassene Entbündelungsverordnung sei nicht befolgt worden.
Die Verordnung über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss sollte für mehr Wettbewerb bei der Bereitstellung lokaler Breitbandzugänge sorgen. Diese Verordnung sieht unter anderem für Neueinsteiger die Möglichkeit vor, Breitbandzugänge mit Hilfe von DSL-Diensten über das örtliche Telefonnetz anzubieten, während der etablierte Betreiber über dieselben Anschlüsse weiterhin seine Sprachtelefondienste abwickeln kann (
Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.
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