Der weltgrößte PC-Hersteller IBM (Börse Frankfurt: IBM) hat mit dem Online-Autkionshaus Ebay (Börse Frankfurt: EBY) ein Liefer- und Marketingabkommen für Soft- und Hardware geschlossen. Laut der Vereinbarung soll IBMs E-Business Software Websphere als Basis künftiger Ebay-Plattformen eingesetzt werden. Es sollen außerdem Marketingmaßnahmen auf den Sites des Auktionshauses und im Offlinebereich durchgeführt werden, damit IBM auch an Ebays Kunden kommt.
Die US-amerikanische Site von Ebay rüstet zurzeit seine Technik für die Zukunft auf. Unter dem Codenamen V3 will Ebay mehrere Transaktionen abschließen und neue Features leichter integrierbar oder erweiterbar machen. Zusätzlich wollen beide Firmen durch Links auf den Partner aufmerksam machen. So soll zusätzlich Hard- und Software von IBM über die Ebay Stores an den Mann gebracht werden.
Gleichzeitig wurde bekannt, dass Ebay einen grundsätzliches Urteil im Copyright-Prozess errungen hat. Ein US-Bundesrichter war der Meinung, das man die Internet-Auktionsplattform nicht für eine Verletzung des Urheber- bzw. Kopierschutzgesetztes verantwortlich machen könne.
Der Ebay-Kunde Robert Hendrickson verklagte das Auktionshaus in Los Angeles im vergangenen Jahr, nachdem das Internet-Unternehmen DVDs und VHS-Tapes mit der Dokumentation „Manson“ nicht aus seinem Angebot nahm. Hendrickson war der Ansicht, dass die DVDs und Tapes Raubkopien seien.
Ebay bat Hendrickson eine schriftliche eidesstattliche Versicherung mit detailierten Angaben durch das Verified Rights Owner Program abzugeben, die diese Behauptung untermauere. Mit diesem Programm können Urheber Ebay auffordern Dinge von der Site zu nehmen, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Hendrickson lehnte diese Bitte jedoch mit der Begründung ab, seine Beschwerde hätte reichen müssen.
Kontakt:
Ebay, Tel.: 030/6959730 (günstigsten Tarif anzeigen)
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