Trotz der Umwälzungen durch das Internet muss das Kartellrecht nach Einschätzung von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) und einem Experten-Beirat nicht geändert werden. Die Internet-Wirtschaft mache „zum Teil tiefgreifende Veränderungen“ in der Anwendungspraxis der Kartellbehörden und Kartellgerichte notwendig, hieß es in einem am Montag in Berlin vorgelegten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zu „Wettbewerbspolitik für den Cyberspace“.
Um die Herausforderungen zu meistern, reichten aber die Regeln des Kartellrechts aus. Müller betonte, dieses solle auch weiter hinreichend flexibel angewendet werden. In dem Gutachten mahnt der Beirat die zuständigen Kartellbehörden, etwa bei der Abgrenzung von Märkten auch einen möglichen Wettbewerb durch neue Produkte zu berücksichtigen. Müller erklärte, dies sei bereits der Fall.
Die Fusionskontrolle befasse sich „nicht erst seit der Entwicklung des Internet“ zentral mit künftigen Entwicklungen bei Marktzutrittsschranken, Marktstrukturen und potenziellem Wettbewerb.
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