Der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) steht neuer Ärger ins Haus: Die Deutsche Börse prüft nach Angaben des Magazins „Stern“ derzeit, ob ein Aktienpaket des Ex-Monopolisten zum Handel hätte zugelassen werden dürfen.
Es geht dabei um die knapp 1,17 Milliarden T-Aktien, rund ein Viertel aller Telekom-Papiere, aus einer Kapitalerhöhung vom 31. Mai dieses Jahres. Mit diesen Aktien hat das Unternehmen den Kauf der amerikanischen Mobilfunk-Firmen Voicestream (Börse Frankfurt: VWL) und Powertel bezahlt.
Die Aktien können seit dem 4. Juni an deutschen Börsen gehandelt werden. Gegen die Zulassung dieser T-Aktien zum Börsenhandel hat nun ein Telekom-Aktionär, der Jenaer Rechtsanwalt Said Kuhlig, Widerspruch bei der Deutsche Börse sowie beim hessischen Wirtschaftsministerium eingelegt.
Kuhlig vertritt bereits Privatanleger bei einer Prospekthaftungsklage gegen die Telekom. Der Sprecher der Deutschen Börse bestätigte auf Nachfrage den Eingang des Widerspruchs. Der werde nun geprüft.
Der Anwalt begründet den Widerspruch mit angeblichen Verstößen gegen die Börsenzulassungsverordnung. So hätte die Deutsche Börse von der Telekom in deren Börsenzulassungsprospekt nicht allein den Konzernabschluss sondern aufgrund der umstrittenen Bewertung der Telekom-Immobilien auch einen Einzelunternehmensabschluss fordern müssen. Die Telekom hatte im Februar ihr Immobilienvermögen um 3,9 Milliarden Mark abwerten müssen.
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Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0800-3300700
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