Der Schutz des geistigen und künstlerischen Eigentums soll künftig in der Europäischen Union auch für die neuen Medien wie Internet und digitales Fernsehen gelten. Dies sieht eine EU-Richtlinie zur Neuregelung des Urheberrechtes vor, die am Mittwoch vom Europaparlament in zweiter Lesung genehmigt wurde.
Der Text geht nun an den Ministerrat zurück. Da sich Parlament und Rat weitgehend einig sind, dürfte die Vorlage in der jetzigen Form angenommen werden. Die Unionsländer haben anschließend 18 Monate Zeit, den Text in nationales Recht umzusetzen.
Wesentliches Ziel der Richtlinie ist es, gegen illegales Kopieren von Musik, Filmen oder anderen künstlerischen Inhalten vorzugehen. Damit sollen natürlich auch Praktiken wie der Tauschservice von Napster unterbunden werden. Für den privaten Gebrauch sei das Kopieren von CDs und DVDs allerdings weiter erlaubt.
Die Richtlinie verpflichtet außerdem Rundfunkanstalten, für die Verwendung ihres Archivmaterials mit digitaler Technik die Urheberrechte neu auszuhandeln. Gegen die Richtlinie stimmten laut afp zahlreiche Konservative und Liberale. Sie machten unter anderem geltend, durch die Neuregelung würden auf die Sender komplizierte und teure Verhandlungen zukommen. Die von den Konservativen eingereichten Änderungsanträge fanden aber nicht die erforderliche Mehrheit.
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